Die 10 wichtigsten Fragen rund um das Thema Steuerklassen
Wofür gibt es Lohnsteuerklassen?
Bei Arbeitnehmern richtet sich der Lohnsteuerabzug sowie der Abzug von Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer nach der auf der Lohnsteuerkarte eingetragenen Lohnsteuerklasse. der Arbeitgeber muss bei jeder Lohnabrechnung diese Steuern von Bruttoarbeitslohn einbehalten und an das Finanzamt weiterleiten. Allerdings werden die auf der Lohnsteuerkarte eingetragenen Freibeträge vom steuerpflichtigen Arbeitslohn abgezogen und dementsprechend fällt der Nettolohn höher aus. Die Lohnsteuerklassen unterscheiden durch verschiedene Freibeträge und Pauschalen steuerlich unterschiedlich behandelte Lebens- und Erwerbssituation. So wird zum Beispiel eine zweite Erwerbstätigkeit voll besteuert, während ein verheirateter Arbeitnehmer mit Kindern und Freibeträgen profitieren kann.Kann ich mit der Wahl der Lohnsteuerklasse Steuern sparen?
Ja und Nein. Die meisten Lohnsteuerklassen mitsamt ihren eventuellen Freibeträgen werden zugeordnet, ohne dass eine Wahlfreiheit besteht. So fällt eine zweite Erwerbstätigkeit immer in die Lohnsteuerklasse VI. Verheiratete Paare haben jedoch grundsätzlich die Wahl zwischen die Lohnsteuerklassen III/V, IV/IV und IV/IV mit Faktorverfahren. Steuern lassen sich zum einen dadurch sparen, dass man eine Einkommensteuererklärung abgibt. Häufig zahlen Ehepaare zu viel Steuern, das gilt gerade bei großen Einkommensunterschieden der Ehepartner. Die zu viel gezahlten Steuern erhalten Sie mit dem Steuerausgleich nach einer Einkommensteuererklärung zurück. Aber auch hier ist es ärgerlich, dass Ehepaare so lange Zeit auf ihr Geld warten müssen. Viele ziehen es vor, monatlich möglichst wenig „zu viel“ an Steuern zu zahlen. Das zu gewährleisten die Aufgabe der Lohnsteuerklassen. Wer seine Lohnsteuerklasse gut wählt, hat monatlich mehr netto im eigenen Portmonee und muss nicht auf den Steuerausgleich warten. Nutzen Sie unsere Steuerklassenrechner um sofort Online die Optimale Kombination der möglichen Steuerklassen zur ermitteln.Wer benötigt eine Lohnsteuerklasse?
Eine Lohnsteuerklasse benötigen und erhalten alle Lohnsteuerpflichtigen. Grundsätzlich sind alle Arbeitnehmer persönlich lohnsteuerpflichtig, die im Inland einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort haben. In der Regel beginnen sie mit der Lohnsteuerklasse I, Steuerklasse für ledige Arbeitnehmer. Geben sie keine Lohnsteuerkarte bei ihrem Arbeitgeber ab, so werden sie automatisch mit der Lohnsteuerklasse IV besteuert, die für sie ungünstigste weil teuerste Lohnsteuerklasse.Wo kann ich meine Lohnsteuerklasse wechseln?
Seit dem Jahr 2011 liegt die Zuständigkeit für die Änderung der Lohnsteuerabzugsmerkmale, und der Steuerklassenwechsel ist eins davon, nicht länger bei den Meldebehörden, sondern bei den Finanzämtern. Wenden Sie sich also an ihr örtliches Finanzamt, wenn sie ihre Lohnsteuerklasse wechseln wollen.Wie oft kann ich die Lohnsteuerklasse wechseln?
Die Eintragung der Steuerklasse ist an den tatsächlichen Lebensumständen des Arbeitnehmers gebunden. Natürlich können sie beispielsweise nur die Lohnsteuerklasse III wählen, wenn sie verheiratet sind. Ein Wechsel der Lohnsteuerklasse ist deshalb nur dann möglich, wenn sich die steuerrelevanten Lebensumstände ändern. Eine Ausnahme bildet die Steuerklassenkombination bei Ehegatten. Ehegatten können in jedem Kalenderjahr einmal einen Antrag auf Wechsel der Steuerklassen stellen. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Steuerklassenwechsel.Eine Änderung der Steuerklassen für dasselbe Kalenderjahr ist immer möglich, wenn
• ein Ehegatte verstorben ist oder keinen steuerpflichtigen Arbeitslohn mehr bezieht,
• sich die Ehegatten auf Dauer getrennt haben oder bei Scheidung,
• nach Arbeitslosigkeit wieder ein Arbeitsverhältnis besteht.